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Qualifizierung während Kurzarbeit
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Qualifizierung außerhalb der Kurzarbeit
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Programm
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ESF-BA Programm
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WeGebAU
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Wer wird gefördert?
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Bezieher von Kurzarbeitergeld, die während der kurzarbeitsbedingten Ausfallzeiten weitergebildet werden
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ältere (> 45 Jahre) in Unternehmen mit < 250 MA; gering qualifizierte MA
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MA deren Berufsabschluss (Lehre, Studium) mehr als 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren keine Förderung durch die BA erhalten haben
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Was wird gefördert?
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nach AZWV zertifizierte Kurse
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Sonstige Bedingungen
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- kein Rechtsanspruch, Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur
- Qualifizierungsbedarf muss begründet werden (Qualifizierungsplan)
- Maßnahme muss innerhalb der KuG Bezugsdauer abgeschlossen sein
- Antragstellung vor Kursbeginn
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Arbeitgeber zahlt während der Weiterbildung das Gehalt normal weiter
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Umfang der Förderung
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Maßnahmen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind:
- 60% der Kursgebühren
- 80% für kleine Unternehmen
(< 50 MA, < 10 Mio. € Umsatz)
- 70% für mittlere Unternehmen
(< 250 MA, < 43 Mio. Umsatz)
- +10% für Arbeitnehmer über 50 Jahre (bis max. 80%)
- + Übernahme von 100% der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA, wenn > 50% der Kurzarbeit für Qualifizierung genutzt wird
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100% der Kursgebühren
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