Förderung durch die Agentur für Arbeit

  Qualifizierung während Kurzarbeit Qualifizierung außerhalb der Kurzarbeit
Programm ESF-BA Programm WeGebAU
Wer wird gefördert? Bezieher von Kurzarbeitergeld, die während der kurzarbeitsbedingten Ausfallzeiten weitergebildet werden ältere (> 45 Jahre) in Unternehmen mit < 250 MA; gering qualifizierte MA MA deren Berufsabschluss (Lehre, Studium) mehr als 4 Jahre zurückliegt und die in den letzten 4 Jahren keine Förderung durch die BA erhalten haben
Was wird gefördert? nach AZWV zertifizierte Kurse
Sonstige Bedingungen
  • kein Rechtsanspruch, Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur
  • Qualifizierungsbedarf muss begründet werden (Qualifizierungsplan)
  • Maßnahme muss innerhalb der KuG Bezugsdauer abgeschlossen sein
  • Antragstellung vor Kursbeginn
Arbeitgeber zahlt während der Weiterbildung das Gehalt normal weiter
Umfang der Förderung Maßnahmen, die am allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sind:

  • 60% der Kursgebühren
  • 80% für kleine Unternehmen
    (< 50 MA, < 10 Mio. € Umsatz)
  • 70% für mittlere Unternehmen
    (< 250 MA, < 43 Mio. Umsatz)
  • +10% für Arbeitnehmer über 50 Jahre (bis max. 80%)
  • + Übernahme von 100% der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA, wenn > 50% der Kurzarbeit für Qualifizierung genutzt wird
100% der Kursgebühren