Was bedeutet eine Zulassung nach AZWV?
Neben den üblichen Anforderungen eines Qualitätsmanagementsystems, das eine Grundvoraussetzung für eine AZWV-Zulassung ist, fordert die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) eine Ausrichtung an den Erfordernissen und Entwicklungen des Arbeitsmarktes, eine hohe fachliche und didaktische Kompetenz der Trainer und eine nachprüfbare Erfolgsquote in der (Weiter-) Qualifizierung der Teilnehmer. Die Trägerzulassung AZWV ermöglicht der carhs.training gmbh, Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit abzurechnen und Weiterbildungsmaßnahmen für Betriebe mit Förderung durch die Agentur durchzuführen.
Die AZWV regelt die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen. Die Agenturen für Arbeit fördern die berufliche Weiterbildung nur dann durch anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn eine fachkundige Stelle (Zertifizierungsagenturen) festgestellt hat, dass der Bildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Anforderungen in den §§ 84, 85 SGB III erfüllen.
Die AZWV verlangt von den Weiterbildungsunternehmen u.a.
- ein kundenorientiertes Leitbild
- die Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- die Festlegung von Unternehmenszielen sowie Lehr- und Lernzielen
- die Bewertung des Eingliederungserfolgs
- die Förderung der individuellen Lernprozesse
- die regelmäßige Evaluierung der angebotenen Maßnahmen
- die Dokumentation der Unternehmensorganisation und -führung
- die Durchführung regelmäßiger Audits
- die Messung des Grads der Zielerreichung und
- die Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf der Grundlage verschiedener Kennzahlen und Indikatoren.

